Cyberversicherung Leipzig
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Ambulante Dienste, stationäre Einrichtungen und Intensivpflege haben ein Risikoprofil, das sich von jedem anderen Gewerbe unterscheidet – und ein Personalproblem, für das es eine versicherungstechnische Antwort gibt.
Der Fuhrpark. Ambulante Dienste bewegen zwanzig bis fünfzig Fahrzeuge, meist im Stadtverkehr, oft unter Zeitdruck. Das ist regelmäßig die prämienstärkste Einzelposition und der größte Hebel für Einsparungen.
Behandlungs- und Betriebshaftpflicht. Pflegefehler, Stürze, Medikationsfehler, Schlüsselverlust mit Folgen für eine Schließanlage.
Cyber. Patientendaten sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Ein Vorfall zieht Meldepflichten und Bußgeldrisiken nach sich, die es in anderen Branchen so nicht gibt.
Die Arbeitskraft der Mitarbeiter. Das eigentliche Thema – dazu unten mehr.
Pflegekräfte werden bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in hohe Risikoklassen eingestuft. Wer eine Rückenhistorie hat, bekommt Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung. Für viele Mitarbeiter ist eine BU faktisch nicht erreichbar.
Läuft die Absicherung dagegen über den Arbeitgeber als Kollektiv, greifen vereinfachte Gesundheitsfragen. Der Unterschied ist nicht der Rabatt – es ist die Frage, ob jemand überhaupt versicherbar ist.
Für einen Pflegedienst ist das ein Argument im Bewerbungsgespräch, das der Wettbewerber nicht hat. Umfang und Ausgestaltung hängen von Gruppengröße und Vertragskonzept ab und werden im Einzelfall geprüft.
Private ambulante Dienste mit 40 bis 150 Mitarbeitern, private Heimbetreiber und kleine Ketten sowie Intensiv- und Beatmungspflege mit hoher Fachkraftquote.
Bei kirchlichen und kommunalen Trägern sieht es anders aus: Dort besteht häufig eine Pflichtmitgliedschaft in Zusatzversorgungskassen, die den Weg über die betriebliche Altersvorsorge weitgehend verschließt.
Statt einer vollständigen Risikoprüfung werden je nach Gruppengröße nur wenige Fragen gestellt – teils genügt eine Bestätigung des Arbeitgebers zur Arbeitsfähigkeit. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Konzept ab und wird im Einzelfall geprüft.
Das lässt sich sowohl arbeitgeberfinanziert als auch über Entgeltumwandlung darstellen. Bei Entgeltumwandlung spart der Betrieb Sozialabgaben; ein Zuschuss von 15 Prozent ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der Vorteil beginnt deutlich unterhalb dessen, was die meisten vermuten – und liegt nicht nur im Preis, sondern in der Verwaltung: ein Vertrag, eine Fälligkeit, ein Ansprechpartner statt vieler Einzelpolicen.
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Ein Bestandscheck kostet Sie eine Stunde – und deckt fast immer etwas auf.