Cyberversicherung Leipzig
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Die teuersten Schäden in der IT sind keine Sachschäden. Es sind reine Vermögensschäden – und genau die deckt eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht nicht.
Ein Update im Auftragsprojekt löscht Kundendaten. Der Auftraggeber steht drei Tage still und stellt Ihnen den Ausfall in Rechnung. Es ist nichts kaputtgegangen und niemand verletzt worden – es ist ein reiner Vermögensschaden.
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden. Für den Schaden ohne vorangehenden Sach- oder Personenschaden braucht es eine Vermögensschadenhaftpflicht, oft als IT-Haftpflicht bezeichnet.
Das betrifft Programmierfehler, Projektverzug, fehlerhafte Beratung, Datenverlust beim Kunden und Verstöße gegen Service-Level-Vereinbarungen – also den Alltag.
Cyber. IT-Dienstleister sind bevorzugtes Ziel, weil über sie die Systeme der Kunden erreichbar sind. Ein Vorfall bei Ihnen ist ein Vorfall bei allen Ihren Kunden.
D&O. Durchgängig GmbH-Strukturen, häufig mit Investoren. Die persönliche Haftung der Geschäftsführung ist real und trifft das Privatvermögen.
Vertrauensschaden. Innentäterrisiko bei Mitarbeitern mit weitreichenden Zugriffsrechten.
Elektronik und Betriebsunterbrechung bei eigener Server-Infrastruktur.
In der IT bindet ein höheres Grundgehalt kaum noch jemanden – der nächste Anbieter zahlt mehr. Was länger wirkt, ist etwas, das der Mitarbeiter beim Wechsel verlieren würde.
Eine Absicherung der Arbeitskraft über den Arbeitgeber ist dafür geeignet: Entwicklerinnen und Systemhaus-Mitarbeiter werden ohnehin günstig eingestuft, und über das Kollektiv greifen vereinfachte Gesundheitsfragen. Wahlweise über Entgeltumwandlung oder arbeitgeberfinanziert.
Für Personen- und Sachschäden ja. Für reine Vermögensschäden aus Programmierung, Beratung oder Projektverzug nicht – dafür braucht es die Vermögensschadenhaftpflicht.
Vertragliche Haftungsbegrenzungen helfen, sind aber nicht unbegrenzt wirksam. Bei grober Fahrlässigkeit und in vielen AGB-Konstellationen greifen sie nicht.
Sobald eine GmbH besteht und jemand als Geschäftsführer im Handelsregister steht. Die persönliche Haftung hängt nicht an der Unternehmensgröße.
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Ein Bestandscheck kostet Sie eine Stunde – und deckt fast immer etwas auf.