Gewerbeversicherung Leipzig
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Die wichtigste Police Ihres Betriebs – und die, bei der die Deckungssummen am häufigsten nicht mehr zur Größe des Unternehmens passen.
Sie tritt ein, wenn Ihr Betrieb einem Dritten einen Schaden zufügt – einem Kunden, einem Lieferanten, einem Passanten. Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und die daraus folgenden Vermögensschäden.
Ebenso wichtig ist die zweite Funktion: Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Das ist in der Praxis häufiger relevant als die Zahlung selbst, weil ein erheblicher Teil der geltend gemachten Forderungen überhöht oder unbegründet ist.
Tätigkeitsschäden. Schäden an Sachen, an denen Sie gerade arbeiten, sind im Grundschutz oft ausgeschlossen. Für Handwerk und technische Dienstleistung ist das die entscheidende Erweiterung.
Veraltete Deckungssummen. Eine Summe, die vor zwölf Jahren großzügig war, deckt heute nach Baukostensteigerung und Schmerzensgeldentwicklung oft nicht mehr den Fall, für den sie gedacht war.
Falsche Betriebsbeschreibung. Wenn der Betrieb heute etwas anderes macht als bei Vertragsschluss, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Das fällt meist erst im Schadenfall auf.
Produkthaftpflicht. Wer herstellt oder verarbeitet, braucht die Erweiterung inklusive Rückrufkosten.
Beim Ausladen löst sich eine Palette und trifft einen Mitarbeiter des Kunden. Es bleiben dauerhafte Schäden, der Betroffene kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.
In einem solchen Fall summieren sich Heilbehandlung, Schmerzensgeld und eine kapitalisierte Verdienstausfallrente schnell auf einen mittleren sechsstelligen Betrag. Das ist der Grund, warum die Deckungssumme keine Formalie ist. Beispielrechnung, keine Leistungszusage – maßgeblich sind Vertrag und Bedingungen.
Für die meisten Gewerbe nicht gesetzlich vorgeschrieben, für einige Berufe schon. Faktisch ist sie unverzichtbar: Ein einziger Personenschaden kann einen gesunden Betrieb in die Insolvenz führen.
Für Betriebe ab 30 Mitarbeitern liegt der übliche Rahmen deutlich über dem, was ältere Verträge vorsehen. Die passende Summe hängt von Branche, Kundenkreis und Auftragsvolumen ab und wird im Termin gemeinsam festgelegt.
Ja, für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit verursachen. Schäden am Mitarbeiter selbst fallen dagegen in die gesetzliche Unfallversicherung und gegebenenfalls in eine Gruppenunfallversicherung.
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Ein Bestandscheck kostet Sie eine Stunde – und deckt fast immer etwas auf.