Versicherung Pflegedienst
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Fast die Hälfte der bestehenden Zusagen ist seit über zehn Jahren nicht überprüft worden. Der Arbeitgeber haftet nach heutiger Rechtslage trotzdem weiter.
Wer eine Versorgungszusage erteilt hat, steht dafür ein – unabhängig davon, wie sich der Vertrag entwickelt hat. Diese Einstandspflicht endet nicht dadurch, dass man den Vertrag zehn Jahre nicht angefasst hat.
In der Praxis fällt das erst auf, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht und die Leistung deutlich unter dem liegt, was ihm einmal in Aussicht gestellt wurde. Dann ist es ein arbeitsrechtliches Thema.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II wurde im Januar 2026 verkündet. Der für die Praxis wichtigste Punkt: Opting-Out-Modelle sind jetzt auch ohne Tarifvertrag möglich – per Betriebsvereinbarung, sofern der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent des umgewandelten Entgelts zuschießt.
Der Unterschied in der Wirkung ist erheblich. Bei freiwilliger Teilnahme schließen in einem Betrieb mit 60 Mitarbeitern erfahrungsgemäß eine Handvoll ab. Bei Opting-Out bleiben typischerweise 40 bis 70 Prozent drin.
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung: 101.400 Euro im Jahr. Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG sind 8 Prozent davon, also 8.112 Euro; sozialversicherungsfrei sind 4 Prozent, also 4.056 Euro.
Bei Entgeltumwandlung ist ein Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent Pflicht – der Betrieb spart im Gegenzug rund 20 Prozent Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag.
Für Geringverdiener bis 2.575 Euro monatlich greift zusätzlich § 100 EStG: Auf einen Arbeitgeberbeitrag von 240 bis 960 Euro im Jahr gibt es 30 Prozent Förderung, maximal 288 Euro. Ab 2027 steigen die Grenzen auf 1.200 beziehungsweise 360 Euro.
Angaben nach dem Stand August 2026, ohne Gewähr und ohne Steuerberatung.
Wird die Berufsunfähigkeitsrente über die betriebliche Altersvorsorge abgesichert, ist sie im Leistungsfall zu versteuern und für gesetzlich Versicherte beitragspflichtig. Aus 1.000 Euro Bruttorente werden schnell 700 bis 750 Euro netto.
Wer das nicht vorrechnet, lässt den Mitarbeiter im Ernstfall mit einer Lücke sitzen. Die Bruttorente muss entsprechend höher kalkuliert werden – das gehört in den Termin, nicht ins Kleingedruckte.
Sie müssen Entgeltumwandlung ermöglichen, wenn ein Mitarbeiter sie verlangt, und darauf einen Zuschuss von 15 Prozent leisten. Eine eigene arbeitgeberfinanzierte Zusage ist freiwillig.
Nichts. Die Durchsicht bestehender Zusagen dauert in der Regel unter einer Stunde und zeigt, ob Haftungsrisiken bestehen.
Ab etwa 20 Mitarbeitern wird der Aufwand durch die deutlich höhere Teilnahmequote aufgewogen. Voraussetzung ist eine Betriebsvereinbarung und der Zuschuss von mindestens 20 Prozent.
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Ein Bestandscheck kostet Sie eine Stunde – und deckt fast immer etwas auf.